Spiel-, Platz- und Hausordnung
Version: gültig ab 21. März 2021
Platzbelegung und Spielberechtigung
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Das Belegen der Plätze erfolgt über das ebusy System.
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Vorausbuchungsfrist/Stornierungsfrist: Es kann maximal 24 Stunden im Voraus gebucht werden. Die Stornierungsfrist beträgt 2 Std. vor Spielbeginn.
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Fairness-Regel: Hat man selbst oder ein Mitspieler schon einen Platz vorbelegt, wird die Vorausbuchungsfrist auf 2 Stunden herabgesetzt, um anderen Spielern die Möglichkeit zum Buchen zu geben.
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Parallelbuchung: Mehrere Buchung zeitgleich sind nicht möglich (für alle Spieler und Mitspieler einer Platzbelegung).
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Spielberechtigt sind nur Vereinsmitglieder, sowie Gastspieler die gemäß der Gastspieleregelung (siehe unten) eingetragen sind. Die Reservierung von Plätzen für andere sowie deren unbefugte Benutzung führen gemäß §8 Abs. 3 der Satzung zum Ausschluss aus dem Tennisclub Ditzingen e.V.
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Der Ausschuss kann Plätze zum Mannschafts- und Einzeltraining reservieren.
Gastspieler und -spielerinnen
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Die 2 Hallenplätze sind für Mitglieder und Gäste buchbar. Auf den Außenplätzen dürfen Gastspieler nur mit einem Mitglied des TC Ditzingen e.V , jedoch nicht untereinander spielen.
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Die Gebühr für Mitglieder für das Spielen mit Gästen auf den Außenplätzen beträgt 20€ pro Stunde pro Platz. Bis zu drei Mal kann ein Gast kostenlos bei uns spielen. Regelmäßiges Spielen erfordert jedoch eine Mitgliedschaft
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Das Mitglied muss den Platz vor Spielbeginn im ebusy-System buchen und den Gast eintragen. Das Mitglied erhält gegebenenfalls eine Rechnung für die eingetragenen Gäste.
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Sollte ein Mitglied angetroffen werden, das mit einem Gast spielt, ohne dass ein Eintrag erfolgt ist, wird ein Betrag von 40,- Euro für die Jugendkasse erhoben.
Platzordnung
Die Außenplätze
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können Montag bis Samstag ab 8 Uhr und Sonntag ab 9 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit bespielt werden (8.BImSchVO/§2).
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dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden.
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sind vor dem Spiel ausreichend zu bewässern.
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sind nach dem Spiel mit dem Schleppnetz abzuziehen, die Linien mit dem Handbesen zu säubern und die Geräte wieder aufzuhängen.
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sind aufgeräumt zu hinterlassen und die Sonnenschirme sind zu schließen.
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dürfen im aufgeweichten Zustand nicht bespielt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Platzwart oder ein Ausschussmitglied.
Hausordnung
- Die Gaststätte einschl. der Terrasse ist öffentlich verpachtet.
- Die Räume im UG (Zugang über hintere Eingangstür) sind allgemein benutzbar.
- Das gesamte Clubhaus (Gaststätte, Terrasse und UG) darf mit Tennisschuhen nicht betreten werden. Tennistaschen sind in der Gaststätte unerwünscht.
- Bei wenig Betrieb und vor allem abends ist das Licht in den benutzten Räumen auszuschalten und die Eingangstür zum UG zu verschließen.
- Die Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
- Haftung: Der Verein haftet nicht für Garderobe oder Wertgegenstände. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Eltern.